DAS CHILLEN
1. Beim chillen ist es verboten, körperliche Arbeit zu betreiben; jede Art von körperlicher Anstrengung wird bestraft.
2. Termine und wichtige Aufgaben haben während des chillens keinen Wert und müssen ignoriert werden.
3. Aufforderungen, das chillen zu beenden oder zu unterlassen, sind zu verneinen.
4. Diskussionen werden beim chillen nicht geduldet. Es werden höchstens 2 Wörter in der Chillzeit genehmigt (z.B. zieh Leine / Hau ab / verpiss dich / etc. )
5. Gechillt wird täglich, wenn es möglich ist. Möglich ist alles.
6. Chiller beim chillen nicht stören, sondern lieber selber chillen.
7. beim Chillen die Augen fast ganz zu machen
8. Wer beim chillen nervt, muss geschlachtet werden
9. Chillen darf man so lange wie man will
10. Im Falle eines Angebotes, das mit Sex gekoppelt ist, sei das Chillen auf der Stelle zu unterlassen
So genug gechillt.
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